Ernährungswirtschaft und Handel
Die Erzeugung sicherer Lebensmittel steht bei der Anwendung von Zertifizierungsstandards in der Land- und Ernährungswirtschaft an erster Stelle. Daneben helfen sie bei der Optimierung der eigenen Unternehmensprozesse und bei der Erfüllung von Kundenwünschen. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Standards und Normen, die von der IFTA AG zertifiziert werden.
QS - Qualität und Sicherheit
Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe haben eine hohe Verantwortung für die Sicherung der Lebensmittelqualität. Dies betrifft auch Unternehmen des Fleischerhandwerks und den Lebensmitteleinzelhandel. Das Qualitätssicherungssystem der QS Qualität und Sicherheit GmbH ist ein stufenübergreifender Standard zur Sicherung der Lebensmittelqualität und integriert daher auch die Stufen Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung.
Lebensmittelsicherheit DIN EN ISO 22000 und FSSC 22000
Die DIN EN ISO 22000 ist innerhalb der ISO-Familie die Norm, die sich unmittelbar mit der Lebensmittelsicherheit befasst. Der Anwendungsbereich beschränkt sich jedoch nicht nur auf das produzierende Gewerbe. Vielmehr können Dienstleister wie Schädlingsbekämpfer oder Produzenten von Zusatzstoffen ebenfalls von der Anwendung des Standards profitieren.
Die DIN EN ISO 22000 baut auf der DIN EN ISO 9001 auf. Sie erweitert die Anforderungen insbesondere bezüglich HACCP und der damit verbundenen Prozessorganisation. Wie viele ISO-Normen lässt auch die DIN EN ISO 22000 einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung der Anforderungen zu.
FSSC 22000 ist ein von der GFSI anerkannter Lebensmittelsicherheitsstandard, der auf den Anforderungen der ISO 22000 und der ISO/ TS 22002-1 basiert. Die IFTA AG bietet Zertifizierungen im Bereich der Lebensmittelverarbeitung an. Nähere Informationen zum Standard erhalten Sie auf der FSSC 22000 Website (www.fssc22000.com).
Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 hat in der Ernährungswirtschaft eine lange Tradition. Es war eines der ersten Managementsysteme, mit dem es möglich war, Grundsätze der Lebensmittelsicherheit zu integrieren. Viele Unternehmen der Branche wenden auch heute noch die Grundsätze der Norm an und profitieren von ihrer Umsetzung.
Die DIN EN ISO 9001 legt mit ihren Mindestanforderungen einen Rahmen für das Qualitätsmanagementsystem (QMS) einer Organisation bzw. eines Unternehmens fest. Sie ist hilfreich bei der Erfüllung von Kundenanforderungen und sorgt für Vertrauen bei Partnern. Die Einführung des QMS ist eine strategische Entscheidung für die Weiterentwicklung der Organisation und somit für eine zukunftsorientierte Absicherung.
Die DIN EN ISO 9001 folgt einem prozessorientierten Ansatz, der die einzelnen Schritte der Leistungserbringung berücksichtigt. Ziel ist die optimierte Organisation aller Prozesse, die bei der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen Bedeutung haben. Besondere Beachtung finden eine intensive Kundenorientierung und die ständige Verbesserung des eigenen QMS.
Umweltmanagement DIN EN ISO 14001
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 ist für die Offenlegung von Einsparpotentialen, gerade in der Kombination mit anderen Managementnormen wie der DIN EN ISO 50001 interessant.
Die DIN EN ISO 14001 ist eine Norm zum Aufbau eines Umweltmanagementsystems. Es werden sämtliche umweltrelevanten Aktivitäten des Unternehmens organisiert. Grundvoraussetzung ist die Festlegung einer Umweltpolitik und messbarer Umweltziele, bei deren Umsetzung das Umweltmanagementsystem zum Einsatz kommt. Das Umweltmanagementsystem und die von ihm begleiteten Regularien unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Ähnlich wie die DIN EN ISO 9001 folgt auch die DIN EN ISO 14001 einem prozessorientierten Ansatz, der die einzelnen Umwelteinwirkungen des Unternehmens berücksichtigt. Dabei systematisiert, steuert und überwacht es die ständige Analyse von Stoff- und Energieströmen oder die schrittweise Reduktion von Abfällen, Abwasser oder Emissionen.
Die DIN EN ISO 9001 und die DIN EN ISO 14001 sind als integriertes Managementsystem gut zu kombinieren. Komplettiert werden sie von der DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement).
Energiemanagement DIN EN ISO 50001
Mit dem Erneuerbare-Energiengesetz (EEG), seiner Novelle 2012 und den dazugehörigen Merkblättern des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden besondere Ausgleichsregelungen für energieintensive Betriebe geschaffen. Produktionsunternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde und Stromkosten von mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung können auf Antrag von EEG-Umlagen ausgenommen werden. Eine Voraussetzung dafür ist, beginnend bei einem Stromverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden pro Jahr, eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder eine Begutachtung nach EMAS III.
Auch im Rahmen des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes sollen ab 2013 nach Gesetzentwurf der Bundesregierung die Steuerbegünstigungen (Spitzenausgleich) für das produzierende Gewerbe an die Einführung von Energiemanagementsystemen geknüpft werden. Für die Gewährung des Spitzenausgleichs muss spätestens bis Ende 2015 ein derartiges System eingeführt sein und rückwirkend der Nachweis erbracht werden, dass sich die Energieintensität des produzierenden Gewerbes kontinuierlich reduziert hat. Die Energiemanagementnorm DIN EN ISO 50001 und EMAS III sind die gegenwärtig einzig anerkannten Systeme für den Nachweis bei der Antragstellern.
Sie beschreibt, welche Anforderungen das Managementsystem eines Unternehmens erfüllen muss. Dazu gehören die Planung und der Betrieb von energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten. Ziel ist die Schonung von Ressourcen, aber gleichermaßen der Klimaschutz und Kostensenkungen in den produzierenden Betrieben.
Die DIN EN ISO 50001, die DIN EN ISO 14001 und die DIN EN ISO 9001 sind als integriertes Managementsystem gut zu kombinieren.
Regionalfenster
Das „Regionalfenster“, das im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entwickelt wurde, ermöglicht es den Kunden im Supermarkt, die regionale Herkunft von Lebensmitten zu erkennen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es zunehmend bedeutender, regionale Produkte zu kaufen.
Damit ein Produkt mit dem „Regionalfenster“-Deklarationsfeld gekennzeichnet werden kann, muss es zahlreiche Kriterien erfüllen. Dazu zählt, dass die Region eindeutig und nachprüfbar benannt werden muss. Verpflichtend genannt werden müssen außerdem der Verarbeitungsort und die Kontrollstelle, die das Produkt zertifiziert hat.
Wir kooperieren im Bereich der „Regionalfenster“-Zertifizierung mit einer weiteren Zertifizierungsstelle.
VLOG-Standard „Ohne GenTechnik“
Das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln, bei deren Herstellung auf die Anwendung gentechnischer Verfahren verzichtet wurde. Seit 2009 besteht ein einheitliches Logo, mit dem diese Lebensmittel gekennzeichnet werden können. Das Logo wird im Auftrag des BMEL vom „Verband Lebensmittel ohne Gentechnik“ (VLOG) vergeben.
Die IFTA AG ist Mitglied des VLOG und für die OhneGentechnik-Zertifizierung auf allen Stufen der Lebensmittelkette zugelassen.
ZNU-Standard „Nachhaltiger Wirtschaften“
Die IFTA AG führt Zertifizierungen nach dem ZNU-Standard „Nachhaltiger Wirtschaften“ durch. Bitte wenden Sie sich bei Interesse telefonisch oder per E-Mail an uns!
Weitere Informationen zum Standard finden Sie auf der Website des Zentrums für Nachhaltige Entwicklungsführung der Univerität Witten/Herdecke: mehrwert-nachhaltigkeit.de/standard.html
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