Landwirtschaft
Die Erzeugung sicherer Lebensmittel steht bei der Anwendung von Zertifizierungsstandards in der Land- und Ernährungswirtschaft an erster Stelle. Daneben helfen sie bei der Optimierung der eigenen Unternehmensprozesse und bei der Erfüllung von Kundenwünschen. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu den Standards und Normen, die von der IFTA AG zertifiziert werden.
QS - Qualität und Sicherheit
Gerade für landwirtschaftliche Betriebe scheint die Teilnahme am QS-System unverzichtbar. Der Nachweis zur Einhaltung der Kriterien, die von den Betrieben zu erfüllen sind, ist Voraussetzung, um die erzeugten Produkte am Markt anbieten zu können.
Das QS-System verbindet alle Stufen der Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmittel. Beginnend in der Landwirtschaft bis hin zum Lebensmittel-Einzelhandel gibt die Systematik Anforderungen an die Marktteilnehmer vor, die sich einem dreistufigen Prüfsystem aus betrieblicher Eigenkontrolle, unabhängiger Kontrolle und dem internen Kontrollsystem der QS Qualität und Sicherheit GmbH unterziehen.
Initiative Tierwohl
Die Initiative Tierwohl hat in Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft messbare Tierwohlkriterien entwickelt, die deutlich über gesetzliche Regelungen hinausgehen und eine Erweiterung der in Deutschland anerkannten Qualitätssicherungssysteme darstellen.
Die IFTA AG wurde nun als unabhängige Zertifizierungsstelle für die Initiative zugelassen. Durch die Kontrolle der Maßnahmenumsetzung in den tierhaltenden Betrieben nehmen wir die Verantwortung als Zertifizierungsstelle wahr, aktiv an einer Verbesserung des Tierwohls mitzuwirken. Wir bieten neben den Tierwohl-Audits im Bereich Schweine- und Geflügelhaltung auch den entsprechenden Klima- und Tränkwassercheck an.
Regionalfenster
Das „Regionalfenster“, das im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entwickelt wurde, ermöglicht es den Kunden im Supermarkt, die regionale Herkunft von Lebensmitten zu erkennen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es zunehmend bedeutender, regionale Produkte zu kaufen.
Damit ein Produkt mit dem „Regionalfenster“-Deklarationsfeld gekennzeichnet werden kann, muss es zahlreiche Kriterien erfüllen. Dazu zählt, dass die Region eindeutig und nachprüfbar benannt werden muss. Verpflichtend genannt werden müssen außerdem der Verarbeitungsort und die Kontrollstelle, die das Produkt zertifiziert hat.
Wir kooperieren im Bereich der „Regionalfenster“-Zertifizierung mit einer weiteren Zertifizierungsstelle.
Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist insbesondere für größere landwirtschaftliche Betriebe und Erzeugergemeinschaften interessant. Auch Beratungsunternehmen oder Prüf- und Kontrollverbände können von einer Zertifizierung ihrer Organisation profitieren.
Die DIN EN ISO 9001 legt mit ihren Mindestanforderungen einen Rahmen für das Qualitätsmanagementsystem (QMS) einer Organisation bzw. eines Unternehmens fest. Sie ist hilfreich bei der Erfüllung von Kundenanforderungen und sorgt für Vertrauen bei Partnern. Die Einführung des QMS ist eine strategische Entscheidung für die Weiterentwicklung der Organisation und somit für eine zukunftsorientierte Absicherung.
Die DIN EN ISO 9001 folgt einem prozessorientierten Ansatz, der die einzelnen Schritte der Leistungserbringung berücksichtigt. Ziel ist die optimierte Organisation aller Prozesse, die bei der Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen Bedeutung haben. Besondere Beachtung finden eine intensive Kundenorientierung und die ständige Verbesserung des eigenen QMS.
Umweltmanagement DIN EN ISO 14001
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 ist für landwirtschaftliche Betriebe in zweierlei Hinsicht interessant. Zum einen werden durch die Anwendung eines Umweltmanagementsystems Einsparpotentiale offengelegt, zum anderen führt es direkt zu einer Imageverbesserung.
Die DIN EN ISO 14001 ist eine Norm zum Aufbau eines Umweltmanagementsystems. Es werden sämtliche umweltrelevanten Aktivitäten des Unternehmens organisiert. Grundvoraussetzung ist die Festlegung einer Umweltpolitik und messbarer Umweltziele, bei deren Umsetzung das Umweltmanagementsystem zum Einsatz kommt. Das Umweltmanagementsystem und die von ihm begleiteten Regularien unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Ähnlich wie die DIN EN ISO 9001 folgt auch die DIN EN ISO 14001 einem prozessorientierten Ansatz, der die einzelnen Umwelteinwirkungen des Unternehmens berücksichtigt. Dabei systematisiert, steuert und überwacht es die ständige Analyse von Stoff- und Energieströmen oder die schrittweise Reduktion von Abfällen, Abwasser oder Emissionen.
Die DIN EN ISO 9001 und die DIN EN ISO 14001 sind als integriertes Managementsystem gut zu kombinieren. Komplettiert werden sie von der DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement).
Energiemanagement DIN EN ISO 50001
Mit dem Erneuerbare-Energiengesetz (EEG), seiner Novelle 2012 und den dazugehörigen Merkblättern des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden besondere Ausgleichsregelungen für energieintensive Betriebe geschaffen. Produktionsunternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde und Stromkosten von mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung können auf Antrag von EEG-Umlagen ausgenommen werden. Eine Voraussetzung dafür ist, beginnend bei einem Stromverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden pro Jahr, eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder eine Begutachtung nach EMAS III.
Auch im Rahmen des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes sollen ab 2013 nach Gesetzentwurf der Bundesregierung die Steuerbegünstigungen (Spitzenausgleich) für das produzierende Gewerbe an die Einführung von Energiemanagementsystemen geknüpft werden. Für die Gewährung des Spitzenausgleichs muss spätestens bis Ende 2015 ein derartiges System eingeführt sein und rückwirkend der Nachweis erbracht werden, dass sich die Energieintensität des produzierenden Gewerbes kontinuierlich reduziert hat. Die Energiemanagementnorm DIN EN ISO 50001 und EMAS III sind die gegenwärtig einzig anerkannten Systeme für den Nachweis bei der Antragstellern.
Sie beschreibt, welche Anforderungen das Managementsystem eines Unternehmens erfüllen muss. Dazu gehören die Planung und der Betrieb von energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten. Ziel ist die Schonung von Ressourcen, aber gleichermaßen der Klimaschutz und Kostensenkungen in den produzierenden Betrieben.
Die DIN EN ISO 50001, die DIN EN ISO 14001 und die DIN EN ISO 9001 sind als integriertes Managementsystem gut zu kombinieren.
EMAS III Öko-Audits
EMAS oder Eco-Management and Audit Scheme ist auch als Öko-Audit bekannt und basiert auf der „Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“.
Staatlich zugelassene Umweltgutachter überprüfen Organisationen, die die Verbesserung ihrer Umweltleistungen im Rahmen einer Umwelterklärung darlegen. Begutachtet werden Umweltleistungen, aber gleichermaßen die Verwaltungsorganisation, die bei Planung und Ausführung ebenfalls Einfluss auf Umweltleistungen nehmen kann. So machen sich die Gutachter ein umfassendes Bild über den Betrieb und seine Umweltbemühungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an uns. Wir informieren Sie gern oder leiten Ihre Anfrage an unsere Umweltgutachter weiter.
REDcert / REDcert2 / Nachhaltigkeit (BioSt-NachV und BioKraft-NachV)
Der Klimawandel ist ein globales Problem, das in zunehmendem Maß Einfluss auf politische und wirtschaftliche Entscheidungen hat.
Eine seiner hauptsächlichen Ursachen ist die Zunahme des Ausstoßes an Treibhausgasen (THG; Kohlendioxid, Methan und Stickoxid) in den letzten Jahrzehnten, die auf das ständig wachsende Verkehrsaufkommen sowie die zunehmende Industrialisierung und dem damit einhergehenden enormen Verbrauch an fossilen Brennstoffen zurückzuführen ist. Die Minderung der THG-Emissionen ist daher eine Aufgabe der Weltgemeinschaft, die Aufnahme in das Kyoto-Protokoll der Vereinten Nationen fand und zuletzt noch einmal durch die Beschlüsse der Pariser UN-Klimakonferenz Bestätigung erfuhr.
Zur Minderung der THG-Emissionen verfolgte man in den vergangenen Jahren verschiedene Strategien. Investitionen in erneuerbare Energien wurden mit finanziellen Anreizen gefördert. Auch das Ersetzen fossiler Brennstoffe durch Biokraft- und -brennstoffe ist eine wichtige Strategie.
Die Europäische Gemeinschaft beschloss daraufhin, Regelungen zur nachhaltigen und klimafreundlichen Biomassegewinnung einzuführen und verabschiedete die Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Beim REDcert System handelt es ich um eine freiwillige Regelung (Zertifizierungssystem) mit Zulassung durch die Europäische Kommission (REDcert-EU) sowie auf nationaler Ebene durch die zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten (REDcert-DE).
REDcert ist eine Initiative von führenden Verbänden und Organisationen der deutschen Agrar- und Biokraftstoffwirtschaft, die damit aktiv ihre Bereitschaft demonstrieren möchten, durch Teilnahme an einem kollektiven und umfassenden Zertifizierungssystem ihrer Eigenverantwortung gerecht zu werden.
SURE EU
Mit der Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Richtlinie (EU) 2018/2001 – RED II) wird der Anteil der Bioenergie zur Deckung unseres Energiebedarfs zukünftig deutlich zunehmen. Um zu gewährleisten, dass die hierfür eingesetzte Biomasse nachhaltig produziert wurde, haben sich die europäischen Mitgliedstaaten auf Kriterien geeinigt, die künftig von allen Wirtschaftsakteuren eingehalten und dokumentiert werden müssen, die Biomasse- oder Biogas zur Strom- oder Wärmeerzeugung nutzen. Freiwillige Zertifizierungssysteme wie SURE gelten als objektive und zuverlässige Möglichkeit, die Einhaltung dieser RED II-Kriterien zu dokumentieren. Hierzu werden die Systeme von der EU Kommission geprüft und anerkannt, um eine vollumfängliche Compliance mit den RED II-Anforderungen zu gewährleisten und eine hohe Qualität und Transparenz der Nachhaltigkeitszertifizierung zu garantieren. SURE wurde gegründet, um diese EU-Anerkennung zu erhalten und den Wirtschaftsbeteiligen im Biomasse- und Biogasmarkt ein praktikables System anzubieten, die Compliance mit den Anforderungen der RED II transparent, belastbar und rechtssicher nachzuweisen. (Quelle: www.sure-system.org)
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben. Die Vergütungshöhe nach dem EEG ist je nach verwendeter Biomasse sowie Anlagenleistung unterschiedlich. Der Betreiber einer EEG-Anlage ist verpflichtet, dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) bis zum 28. Februar eines jeden Jahres die entsprechenden Daten für die "Endabrechnung" des Vorjahres vorzulegen. Bei Anlagen nach dem EEG 2009 (Inbetriebnahme bis 31.12.2011) wird die Grundvergütung durch verschiedene kumulative Boni ergänzt, die z.B. als Technologie-, KWK-, Gülle-, Nawaro-, Luftreinhaltungs- oder Landschaftspflege-Bonus gewährt werden. Für die Inanspruchnahme der Boni ist in bestimmten Fällen auch ein Umweltgutachten erforderlich. Bei der Prüfung durch den Umweltgutachter werden Zählerstände, Einsatzstofftagebuch, Liefer- und Wiegescheine sowie Rechnungen geprüft. Außerdem werden die Rohstoffe zur Stromerzeugung mit der Eigenerzeugung des Betriebes abgeglichen und eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.
VLOG-Standard „Ohne GenTechnik“
Das EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz (EGGenTDurchfG) regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln, bei deren Herstellung auf die Anwendung gentechnischer Verfahren verzichtet wurde. Seit 2009 besteht ein einheitliches Logo, mit dem diese Lebensmittel gekennzeichnet werden können. Das Logo wird im Auftrag des BMEL vom „Verband Lebensmittel ohne Gentechnik“ (VLOG) vergeben.
Die IFTA AG ist Mitglied des VLOG und für die OhneGentechnik-Zertifizierung auf allen Stufen der Lebensmittelkette zugelassen.
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