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Einführung unangekündigter Audits im QS-Prüfsystem auf der Stufe Fleisch und Fleischwaren

Ab dem Jahr 2013 werden im System der QS GmbH auf allen Stufen der Systemkette Fleisch und Fleischwaren unangekündigte Audits als fester Bestandteil der Prüfsystematik eingeführt. Die Durchführung kann als unangekündigtes Systemaudit oder als unangekündigtes Spotaudit zwischen zwei angekündigten Systemaudits erfolgen.

Unangekündigtes Systemaudit

Bei Wahl dieser Option wird das zur Aufrechterhaltung der QS-Zulassung erforderliche Systemaudit zukünftig ohne vorherige Ankündigung durchgeführt. Der Ablauf des Audits entspricht in Inhalt und Form dem bisherigen Vorgehen. Das Prüfergebnis des unangekündigten Systemaudits hat somit Einfluss auf die Auditgültigkeit, alle Kriterien der stufenspezifischen Checkliste werden vollständig geprüft. Die Anmeldung des Auditors darf maximal 24h vorher erfolgen.

Unangekündigtes Spotaudit zwischen zwei angekündigten Systemaudits

Bei Wahl dieser Option muss jeweils zwischen den regulären, angekündigten Systemaudits ein zusätzliches unangekündigtes Spotaudit durchgeführt werden. Der Schwerpunkt von Spotaudits liegt bei der Kontrolle der relevanten Prozesse, es werden nur einige ausgewählte Kriterien des QS-Katalogs geprüft. Eine Dokumentenkontrolle soll in der Regel nicht stattfinden. Spotaudits besitzen nur im Falle einer KO-Bewertung einen Einfluss auf den QS-Status und damit die Gültigkeit der Systemaudits. Die Anmeldung des Auditors zum Spotaudit darf maximal 24h vorher erfolgen.

Bis März 2013 muss eine der beiden genannten Optionen in der QS-Datenbank hinterlegt sein, ab 01.07.2013 werden dann die ersten unangekündigten Audits stattfinden.

Auf der StufeLandwirtschaft werden Spotaudits anhand einer Stichprobe durchgeführt. Dafür wählt die Zertifizierungsstelle die zu kontrollierenden Standorte aus. Die Stichprobe zieht sie jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Dabei berücksichtigt sie die folgenden Prozentsätze:

  • Geflügel: 50% der jeweils von einem Bündler für Spotaudits angemeldeten Standorte
  • Schwein: 20% der jeweils von einem Bündler für Spotaudits angemeldeten Standorte
  • Rind: 5% der jeweils von einem Bündler für Spotaudits angemeldeten Standorte

Weitere Informationen bei der QS Qualität und Sicherheit GmbH unter www.q-s.de