Nachhaltigkeit, Energie und Umwelt
Zukunftsorientierte und verantwortungsbewusste Unternehmen beschäftigen sich intensiv mit Fragen des nachhaltigen Wirtschaftens. In diesem Kontext helfen Managementsysteme bei der Erschließung von Einsparpotentialen beim Energieverbrauch oder bei der Einführung von effizienten Maßnahmen zum Umweltschutz. Auch für eine Reihe von Bonussystemen ist eine Zertifizierung erforderlich. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen.
ZNU-Standard „Nachhaltiger Wirtschaften“
Die IFTA AG führt Zertifizierungen nach dem ZNU-Standard „Nachhaltiger Wirtschaften“ durch. Bitte wenden Sie sich bei Interesse telefonisch oder per E-Mail an uns!
Weitere Informationen zum Standard finden Sie auf der Website des Zentrums für Nachhaltige Entwicklungsführung der Univerität Witten/Herdecke: mehrwert-nachhaltigkeit.de/standard.html
Nachhaltigkeit (BioSt-NachV und BioKraft-NachV)
Der Klimawandel ist ein globales Problem, das in zunehmendem Maß Einfluss auf politische und wirtschaftliche Entscheidungen hat.
Eine seiner hauptsächlichen Ursachen ist die Zunahme des Ausstoßes an Treibhausgasen (THG; Kohlendioxid, Methan und Stickoxid) in den letzten Jahrzehnten, die auf das ständig wachsende Verkehrsaufkommen sowie die zunehmende Industrialisierung und dem damit einhergehenden enormen Verbrauch an fossilen Brennstoffen zurückzuführen ist. Die Minderung der THG-Emissionen ist daher eine Aufgabe der Weltgemeinschaft, die durch UN-Klimakonferenz konkretisiert wird.
Zur Minderung der THG-Emissionen verfolgte man in den vergangenen Jahren verschiedene Strategien. Investitionen in erneuerbare Energien wurden mit finanziellen Anreizen gefördert. Auch das Ersetzen fossiler Brennstoffe durch Biokraft- und -brennstoffe ist eine wichtige Strategie.
Die Europäische Gemeinschaft beschloss daraufhin, Regelungen zur nachhaltigen und klimafreundlichen Biomassegewinnung einzuführen und verabschiedete die Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Bei den Zertifizierungssystemen REDcert und SURE handelt es ich um freiwillige Regelungen mit Zulassung durch die Europäische Kommission.
REDcert ist eine Initiative von führenden Verbänden und Organisationen der deutschen Agrar- und Biokraftstoffwirtschaft. SURE ist eine Initiative des Dachverbandes der Bioenergiewirtschaft „Bioenergy Europe A.I.S.B.L.“ und der REDcert GmbH. Sie möchten damit aktiv ihre Bereitschaft demonstrieren, durch Teilnahme an einem kollektiven und umfassenden Zertifizierungssystem ihrer Eigenverantwortung gerecht zu werden.
SURE EU
Mit der Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Richtlinie (EU) 2018/2001 – RED II) wird der Anteil der Bioenergie zur Deckung unseres Energiebedarfs zukünftig deutlich zunehmen. Um zu gewährleisten, dass die hierfür eingesetzte Biomasse nachhaltig produziert wurde, haben sich die europäischen Mitgliedstaaten auf Kriterien geeinigt, die künftig von allen Wirtschaftsakteuren eingehalten und dokumentiert werden müssen, die Biomasse- oder Biogas zur Strom- oder Wärmeerzeugung nutzen. Freiwillige Zertifizierungssysteme wie SURE gelten als objektive und zuverlässige Möglichkeit, die Einhaltung dieser RED II-Kriterien zu dokumentieren. Hierzu werden die Systeme von der EU Kommission geprüft und anerkannt, um eine vollumfängliche Compliance mit den RED II-Anforderungen zu gewährleisten und eine hohe Qualität und Transparenz der Nachhaltigkeitszertifizierung zu garantieren. SURE wurde gegründet, um diese EU-Anerkennung zu erhalten und den Wirtschaftsbeteiligen im Biomasse- und Biogasmarkt ein praktikables System anzubieten, die Compliance mit den Anforderungen der RED II transparent, belastbar und rechtssicher nachzuweisen. (Quelle: www.sure-system.org)
Umweltmanagement DIN EN ISO 14001
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 ist für die Offenlegung von Einsparpotentialen, gerade in der Kombination mit anderen Managementnormen wie der DIN EN ISO 50001, interessant.
Die DIN EN ISO 14001 ist eine Norm zum Aufbau eines Umweltmanagementsystems. Es werden sämtliche umweltrelevanten Aktivitäten des Unternehmens organisiert. Grundvoraussetzung ist die Festlegung einer Umweltpolitik und messbarer Umweltziele, bei deren Umsetzung das Umweltmanagementsystem zum Einsatz kommt. Das Umweltmanagementsystem und die von ihm begleiteten Regularien unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
Ähnlich wie die DIN EN ISO 9001 folgt auch die DIN EN ISO 14001 einem prozessorientierten Ansatz, der die einzelnen Umwelteinwirkungen des Unternehmens berücksichtigt. Dabei systematisiert, steuert und überwacht es die ständige Analyse von Stoff- und Energieströmen oder die schrittweise Reduktion von Abfällen, Abwasser oder Emissionen.
Die DIN EN ISO 9001 und die DIN EN ISO 14001 sind als integriertes Managementsystem gut zu kombinieren. Komplettiert werden sie von der DIN EN ISO 50001 (Energiemanagement).
Energiemanagement DIN EN ISO 50001
Mit dem Erneuerbare-Energiengesetz (EEG), seiner Novelle 2012 und den dazugehörigen Merkblättern des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurden besondere Ausgleichsregelungen für energieintensive Betriebe geschaffen. Produktionsunternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde und Stromkosten von mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung können auf Antrag von EEG-Umlagen ausgenommen werden. Eine Voraussetzung dafür ist, beginnend bei einem Stromverbrauch von mehr als zehn Gigawattstunden pro Jahr, eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 oder eine Begutachtung nach EMAS III.
Auch im Rahmen des Energiesteuergesetzes und des Stromsteuergesetzes sollen ab 2013 nach Gesetzentwurf der Bundesregierung die Steuerbegünstigungen (Spitzenausgleich) für das produzierende Gewerbe an die Einführung von Energiemanagementsystemen geknüpft werden. Für die Gewährung des Spitzenausgleichs muss spätestens bis Ende 2015 ein derartiges System eingeführt sein und rückwirkend der Nachweis erbracht werden, dass sich die Energieintensität des produzierenden Gewerbes kontinuierlich reduziert hat. Die Energiemanagementnorm DIN EN ISO 50001 und EMAS III sind die gegenwärtig einzig anerkannten Systeme für den Nachweis bei der Antragstellern.
Sie beschreibt, welche Anforderungen das Managementsystem eines Unternehmens erfüllen muss. Dazu gehören die Planung und der Betrieb von energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten. Ziel ist die Schonung von Ressourcen, aber gleichermaßen der Klimaschutz und Kostensenkungen in den produzierenden Betrieben.
Die DIN EN ISO 50001, die DIN EN ISO 14001 und die DIN EN ISO 9001 sind als integriertes Managementsystem gut zu kombinieren.
Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)
Am 5. August 2013 trat die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) in Kraft. Diese Verordnung regelt die Verknüpfung von Energieeffizienzsystemen mit der Gewährung des Spitzenausgleichs für die Strom- und Energiesteuer.
Die weitere Gewährung des Spitzenausgleichs für die Strom- und Energiesteuer ist gemäß geltender Fassung von Energiesteuergesetz (EnergieStG) und Stromsteuergesetz (StromStG) ab Antragsjahr 2013 an nachfolgende Bedingungen geknüpft: Erbringung von Nachweisen zur Energieeinsparung und Erfüllung von gemeinschaftlichen Zielwerten zur Verringerung der Energieintensität im Gesamtbereich der Wirtschaft.
Als Nachweis von Energieeinsparungen gilt laut SpaEfV, dass bereits im Antragsjahr 2013 ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) mit Registrierung nach EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009eingeführt und zertifiziert sein muss.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) besteht zudem die Möglichkeit, die Nachweise über ein Energieaudit nach DIN EN16247-1 (SpaEfV, Anlage 1) oder ein Alternativsystem (SpaEfV, Anlage 2) zu erbringen.
Um den Unternehmen genügend Zeit für die Umsetzung einzuräumen, wird für die Antragsjahre 2013 und 2014 auch ein Nachweis über den Beginn der Einführung von Energiemanagement-, Umweltmanagement- bzw. Alternativsystemen akzeptiert.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Abnahme und Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben. Die Vergütungshöhe nach dem EEG ist je nach verwendeter Biomasse sowie Anlagenleistung unterschiedlich. Der Betreiber einer EEG-Anlage ist verpflichtet, dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) bis zum 28. Februar eines jeden Jahres die entsprechenden Daten für die "Endabrechnung" des Vorjahres vorzulegen. Bei Anlagen nach dem EEG 2009 (Inbetriebnahme bis 31.12.2011) wird die Grundvergütung durch verschiedene kumulative Boni ergänzt, die z. B. als Technologie-, KWK-, Gülle-, Nawaro-, Luftreinhaltungs- oder Landschaftspflege-Bonus gewährt werden. Für die Inanspruchnahme der Boni ist in bestimmten Fällen auch ein Umweltgutachten erforderlich. Bei der Prüfung durch den Umweltgutachter werden Zählerstände, Einsatzstofftagebuch, Liefer- und Wiegescheine sowie Rechnungen geprüft. Außerdem werden die Rohstoffe zur Stromerzeugung mit der Eigenerzeugung des Betriebes abgeglichen und eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.
EMAS III Öko-Audits
EMAS oder Eco-Management and Audit Scheme ist auch als Öko-Audit bekannt und basiert auf der „Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“.
Staatlich zugelassene Umweltgutachter überprüfen Organisationen, die die Verbesserung ihrer Umweltleistungen im Rahmen einer Umwelterklärung darlegen. Begutachtet werden Umweltleistungen, aber gleichermaßen die Verwaltungsorganisation, die bei Planung und Ausführung ebenfalls Einfluss auf Umweltleistungen nehmen kann. So machen sich die Gutachter ein umfassendes Bild über den Betrieb und seine Umweltbemühungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an uns. Wir informieren Sie gern oder leiten ihre Anfrage an unsere Umweltgutachter weiter.
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