Die REDcert GmbH hat die Anforderungen zur Treibhausgas (THG)-Kennzeichnung von Biomasse präzisiert. Diese Anforderungen sind spätestens bis zur Ernte 2017 umzusetzen. Lagernde und noch nicht ausgelieferte Biomasse aus der Ernte 2016 ist davon nicht betroffen. Die THG-Werte müssen in der Einheit gCO2eq/kg Trockenmasse angeben werden!
Anbaubetrieb und Ersterfasser können weiterhin die NUTS 2 Werte nutzen (NUTS-Tool der REDcert GmbH). Nur im Falle fehlender Angaben in gCO2eq/kg Trockenmasse können die auf das Endprodukt bezogenen und aktuellsten energiebasierten Werte verwendet werden. Die zu verwendende Quelle ist hierbei immer „Overview table on regional cultivation emissions (NUTS values)“. Falls auch hier ausdrücklich keine Werte vorhanden sind, können diese ausnahmsweise den "Emissions from biofuels cultivation – national reports" entnommen werden. Dies aber nur hilfsweise bis zur Vervollständigung der Übersicht.
Eine Übersicht zur Nutzung der Optionen der Anbauemissionen hat die REDcert GmbH veröffentlicht. Diese finden Sie hier. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.