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Lagerung von Fleisch und Fleischwaren in Dienstleistung im QS-System ab 2019 zertifizierungspflichtig

Ab 1. Januar 2019 dürfen QS-Systempartner nur Unternehmen zur Lagerung von Fleisch und Fleischwaren beauftragen, die für die Produktionsart „87 Lagerung von Fleisch und Fleischwaren“ im QS-System zugelassen sind. Während der Übergangsphase haben Unternehmen, die Fleisch und Fleischwaren mit QS-Status bei anderen Unternehmen lagern, folgende Optionen:

A) Interne Bewertung von Dienstleistern

Der QS-Systempartner (Wareneigentümer) stellt in seiner Eigenkontrolle risikoorientiert sicher, dass Produktanforderungen zur Temperatur, Hygiene und Rückverfolgbarkeit gemäß dem Leitfaden „Lagerung von Fleisch und Fleischwaren“ beim beauftragten Unternehmen eingehalten werden. Im QS-Audit muss ein Nachweis über diese Kontrolle und deren Ergebnis vorliegen.

B) Zertifizierung oder Anerkennung für IFS Food / IFS Logistik

Der QS-Systempartner (Wareneigentümer) stellt sicher, dass Produktanforderungen gemäß dem Leitfaden „Lagerung von Fleisch und Fleischwaren“ beim beauftragten Unternehmen eingehalten werden, indem nur Unternehmen beauftragt werden, die für die Produktionsart „Lagerung von Fleisch und Fleischwaren“ oder über einen anerkannten Standard im QS-System (z. B. IFS Food oder IFS Logistik) zugelassen sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der QS-Website unter www.q-s.de/news-pool-de/qs-ifs-food-zertifizierung-lagerung-fleisch.html; . Bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!