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VLOG „Ohne Gentechnik“: Ab 01.01.2017 vertragliche Bindung an VLOG erforderlich

Ab 01.01.2017 ist die Version 16.01 des VLOG-Standards (Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V.) verpflichtend anzuwenden. Eine wesentliche Änderung ist, dass Unternehmen für eine VLOG-Zertifizierung neben einem Vertrag mit einer Zertifizierungsstelle auch einen Vertrag mit dem VLOG e.V. abschließen müssen. Antragsteller und auch bereits zertifizierte Unternehmen müssen zu den ab 01.01.2017 anstehenden Audits einen entsprechenden Vertrag vorlegen. Der Mustervertrag des VLOG e.V. steht Ihnen im Login-Bereich der Verbandsseite zur Verfügung.

Sollten Sie Interesse an einer VLOG-Zertifizierung haben, wenden Sie sich bitte an das VLOG-Team der IFTA AG per E-Mail an info@ifta-ag.de oder telefonisch unter 030 47 88 03-0.