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SpaEfV: Verfahrensvereinfachung ab Antragsjahr 2015 möglich

Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) regelt gesetzliche Anforderungen an alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz, die von kleinen und mittleren Unternehmen anstelle eines Energie- oder Umweltmanagementsystems betrieben werden können.

Die Entscheidung vom 16.09.2015 zur Verfahrensvereinfachung bei der Überprüfung der Energieeffizienz nach SpaEfV  erlaubt nun für KMU (kleine  und  mittlere  Unternehmen) das Aussetzen der Vor-Ort-Prüfung beginnend im Antragsjahr 2015, wenn keine wesentlichen Änderungen der Energieeinsatzmengen, Energieträger und/oder Änderungen in der Unternehmensstruktur vorliegen. Die jährliche dokumentenbasierte Prüfung bleibt von dieser Verfahrensvereinfachung unberührt. Die Anmeldung, in welchem zweijährigen Prüfrhythmus die Vor-Ort-Auditierung stattfinden soll, ist von vielen Teilnehmern bereits erfolgt und die ersten Unterlagen sind bei der IFTA AG eingegangen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie Fragen zur SpaEfV-Auditierung in Ihrem Unternehmen haben, wenden Sie sich bitte an das Energie-Team der IFTA AG per E-Mail an info@ifta-ag.de oder telefonisch unter 030 47 88 03-0.