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Handel mit QS-Fleischwaren: Broker-Zertifizierung seit 2016 Pflicht

Seit 2016 ist die QS-Zertifizierung von Brokern und Agenturen im Bereich Fleisch und Fleischwaren verpflichtend (Produktionsart 880). Liegt keine Zertifizierung vor, verlieren die gehandelten Produkte ihren QS-Status. Durch die Einführung des neuen Zertifizierungsbereichs können seit Jahresbeginn Broker und Agenturen, die selbst keine Ware lagern, vereinfacht am QS-System teilnehmen. Ihre Auditierung erfolgt anhand einer Checkliste, welche ausschließlich spezifische Prüfpunkte enthält. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Sollten Sie eine QS-Zertifizierung nach Produktionsart 880 benötigen, steht Ihnen das QS-Team der IFTA AG per E-Mail an info@ifta-ag.de oder telefonisch unter 030 47 88 03-0 zur Verfügung.