Die DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH bestätigt, dass die IFTA AG auf der Grundlage ihrer derzeitigen Akkreditierung sowie nach Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) § 5 Abs. 1 Nr. 3 b (Verfahrensvereinfachung) die Bedingungen erfüllt, um auf eine Vor-Ort-Begutachtung bei Unternehmen in der Einführungsphase im Antragsjahr 2013 zu verzichten. Die DAkkS hat das Verfahren der IFTA AG geprüft und für die vorgesehene Verfahrensvereinfachung freigegeben.